| AGB/ARB - Allgemeine Geschäftsbedingungen/Reisebedingungen für den Handel, Tauchschule, Internet & Neue Medien, Reisebüro AGB als PDF download |
Geltung: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Vertragsabschluss: Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Preis: Alle von uns genannten Preise sind inklusive 20 % Umsatzsteuer zu verstehen. Bei Rechnungen an Wiederverkäufer ist die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen: Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. Vertragsrücktritt: Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Mahn- und Inkassospesen: Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,00 zu bezahlen. Lieferung, Transport, Annahmeverzug: Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung und Verpackung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Verpackung die tatsächlich aufgewendeten Kosten, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Lieferfrist: Wir sind berechtigt, die vereinbarten Lieferfristen um bis zu vier Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht: Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war. Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f HGB überdies die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung: Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Forderungsabtretungen: Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Rechtswahl, Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXTauchschule Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei Schnorchelkursen und Scuba Ranger Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter, den Minderjährigen Kursteilnehmer am vereinbarten Ort, 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an den Kursleiter zu übergeben. Ist eine Abholung oder genehmigte Heimfahrt nicht gegeben, wird der Kursteilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt. Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen und Tauchgängen bei Tauchausfahrten erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens vor der Freiwasserausbildung ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Eine Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten von Tauchsport Kaisermayr elektronisch verarbeitet werden. Die Tauchausbildung und Tauchausfahrten werden nur in Kooperation mit der Österreichischen Wasserschutzwacht – Landesleitung Salzburg – in Folge ÖWSW genannt - durchgeführt. Die Tauchlehrer und Assistenten von Tauchport Kaisermayr – in Folge TL genannt - sind Mitglieder der ÖWSW. Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der TL Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile. Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchsport Kaisermayr oder deren TL zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung. Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen. Die Kursgebühren enthalten das SSI Lehrbuch, Logbuch, Zertifizierungskosten, Shopgebühr und die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden über Tauchsport Kaisermayr abgerechnet. Die theoretische und praktische Tauchausbildung wird über die ÖWSW verrechnet. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Ausrüstung (diese kann zu vergünstigten Preisen in den Standardgrößen bei Tauchsport Kaisermayr geliehen werden), Eintrittsgebühren für Seen, Reise und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenützung, Kosten für Bootsausfahrten usw.). Detaillierte Aufstellungen sind den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen. Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Tauchsport Kaisermayr sowie deren TL übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denenTauchsport Kaisermayr oder deren TL nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Tauchsport Kaisermayr übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden von Tauchsport Kaisermayr oder deren TL vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Für TL gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für Tauchsport Kaisermayr. Die Haftung beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 20,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht von einer anderen Füllstation wieder befüllt werden. Abholung und Rückgabe von Leihausrüstung wird bei der jeweiligen Kursausschreibung bekannt gegeben. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr und die Kaution sind im Voraus zu entrichten. Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Vermeidung unnötigen Lärms und Störungen anderer Badegäste ist oberstes Gebot. Während des Schulungsbetriebes ist der mäßige Konsum von Alkohol mindestens zehn Stunden vor jedem Tauchgang untersagt, übermäßige Konsumierung von Alkohol ist mindestens 24 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem TL mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden. Durch die Anmeldung zu einem von Tauchsport Kaisermayr veranstaltetem Tauchkurs oder Ausflug werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen von Tauchsport Kaisermayr anerkannt und zur Kenntnis genommen. Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung. Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen. Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs zur Gänze und entgeltlich wiederholt werden. Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten, die im Rahmen der Ausfahrten oder Tauchkursen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der TL Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile. Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen von Tauchsport Kaisermayr. Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen. Die Kosten und Leistungen für Ausfahrten und Tauchgänge sind den entsprechenden Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen. Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Spezial-Tauchkurs eine Anzahlung von 20 % des Betrags und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis spätestens bei Kursbeginn zu bezahlen. Bei der Anmeldung zum Open Water Diver bzw. Junior Open Water Diver beträgt die Anmeldegebühr 90,- Euro. Gleichzeitig wird das Lehrbuch, Logbuch eine DVD (leihweise) ausgehändigt. Der Restbetrag ist auf das Konto der Österreichischen Wasserschutzwacht – Landesleitung Salzburg (ÖWSW) einzuzahlen. Kontonummer und Bankverbindung wird dem Kursteilnehmer bei der Anmeldung mitgeteilt. Eine Teilnahme am Tauchkurs ist nur möglich wenn der Betrag 5 Tage vor Kursbeginn auf dem Konto der ÖWSW als Zahlungseingang verbucht werden kann. Gleichzeitig ist der Kursteilnehmer unterstützendes Mitglied in der ÖWSW für dieses Kalenderjahr und genießt alle Rechte laut Statuten der ÖWSW. Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert. Dem Kursteilnehmer ist jedoch weiterhin freigestellt unterstützendes Mitglied der ÖWSW zu bleiben. Der Mitgliedsbeitrag ist dann auf das Konto der ÖWSW für das darauf folgende Jahr zu bezahlen, die Aufnahmegebühr von 30,- Euro entfällt. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis ein Monat vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet, kann aber bei Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs innerhalb von sechs Monaten angerechnet werden. Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer Tauchaktivität verfällt die bereits geleistete Anzahlung. Innerhalb 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 80% des Preises zu bezahlen. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Reisen Für die Erbringung von Reiseleistungen durch das Reisebüro von Tauchsport Kaisermayr gelten die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrags zwischen dem Reiseteilnehmer – im Folgenden RT genannt - und dem Reisebüro Kaisermayr – im Folgenden RB genannt. 1. Abschluss des Reisevertrages: 1.1. Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet uns der Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 2 Wochen an. Der Reisevertrag kommt nach Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande. Der Anmelder, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Tauchreisen Kaisermayr vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig erklärt. 1.3. Die Informationen über Einreisebestimmungen und die gesundheitspolizeilichen Formalitäten übersenden wir Ihnen mit der Reisebestätigung. Beachten Sie insofern auch die Regelungen in Ziffer 11 unten. 2. Bezahlung: 2.1. Die in der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung ist unbedingt innerhalb 1 Woche nach deren Erhalt zu überweisen. Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtreisepreises. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig und hat ebenfalls unbedingt rechtzeitig zu erfolgen. Prämien für Reiseversicherungen werden mit der Anzahlung fällig. 2.2. Sind Sie mit der Anzahlung oder der Bezahlung des Restbetrages in Verzug, sind wir berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz gem. unseren Stornobedingungen (vgl. Ziffer 4.2.unten) zu verlangen. 2.3. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an Tauchreisen Kaisermayr geleistet werden. 2.4. Ihre geleisteten Zahlungen sind gem. Reisebürosicherungsverordnung 1999 insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. 3. Leistungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung weniger Leistungsbestandteile, gelten alleine die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Reisekunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung mehr Leistungsbestandteile, so gelten die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung nur dann, wenn der Reisekunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns. Trinkgelder, Einzelzimmer- und Kabinenzuschläge sind in unseren Preisen nicht enthalten. Reisevermittler sind nicht berechtigt, von der Reiseauschreibung und –bestätigung abweichende Zusicherungen in unserem Namen zu machen. 4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Reiseunterlagen: 4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. 4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Dieser berechnet sich, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten, nach dem Reisepreis wie folgt: Reisen mit Charterflugtickets und Reisen mit eigener Anreise: Bis 120 Tage vor Reiseantritt 10% Vom 119. bis 60. vor Reiseantritt 20% Vom 59. bis 30. vor Reiseantritt 30% Vom 29. bis 22. vor Reiseantritt 40% Vom 21. bis 15. vor Reiseantritt 55% Vom 14. bis 08. vor Reiseantritt 75% Vom 07. bis 01. vor Reiseantritt 90% Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100% des Gesamtreisepreises Nurflugtickets und Reisen mit Linienbeförderungsscheinen, sowie Schiffsreisen: Bis 120 Tage vor Reiseantritt 20% Bis 60 Tage vor Reiseantritt 35% Bis 30 Tage vor Reiseantritt 45% Bis 15 Tage vor Reiseantritt 65% ab 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 85% ab 6 Tagen bis ein Tag vor Reiseantritt 95% Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100% des Gesamtreisepreises Tauchsafaris (Einzelplatzbuchungen) und Gruppenreisen (ab 10 Personen): bis zum 95. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 20% ab dem 94. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 35% ab dem 44. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 50% ab dem 21. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 65% ab dem 14. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 85% ab dem 6. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 95% ab 48 Stunden vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 100% Die Stornokosten betragen in jedem Fall, unabhängig von der Reiseart mindestens 100,- € pro Buchung. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist Ihnen vorbehalten. 4.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen. Die Möglichkeit eines Rücktritts bleibt unbenommen. 4.4 Umbuchungsgebühren a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) und entsprechende Einzelplatzverkäufe, sowie Teilleistungen ohne Flug, Reisen mit Eigenanreise, bzw. Vor- Ort-Arrangements Bis zum 29. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 50,- € b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften und Linienflüge im Einzelplatzverkauf Bis zum 30. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 80,- € c) Gruppenreisen Bis zum 95. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 100,- € Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers berechnen wir € 50,– pro Person für die entstehenden Mehrkosten. Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen z.B. Tauchqualifikationen für die Teilnahme erfüllt. Weitere, durch den Personenwechsel entstehende Kosten seitens der Leistungsträger, insbesondere bei Linienbeförderungsleistungen werden weiterbelastet. Der ursprünglich gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für unsere Forderungen. Wir empfehlen aus allen o.g. Gründen nachdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten Versicherung aus unserem Angebot! 4.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppeloder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. 4.7. Ab 4 Werktage vor Reisebeginn können wir nach Rücksprache an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen veranlassen. Hierfür berechnen wir eine Gebühr in Höhe von € 20,– pro Ticket bzw. Reiseunterlage. Das RB haftet nicht für ein durch ihr unverschuldetes Scheitern der Hinterlegung 5. Rücktritt durch Tauchreisen Kaisermayr: In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom Reisevertrag vor Reiseantritt zurückzutreten: Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der RT die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch das RB, nachhaltig stört, oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das RB, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Bei Tauchsafaris (Einzelplatzbuchungen) gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl, in der Regel 10 Personen. In jedem Fall ist das RB verpflichtet, den RT unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise, hiervon in Kenntnis zusetzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der RT erhält den gezahlten Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat das RB den RT davon in Kenntnis zu setzen. c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für das RB deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem RB im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des RB besteht jedoch nur, wenn die dazu führenden Umstände nicht wissentlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, wenn die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachgewiesen wurden und wenn dem RT ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet wurde, sofern dieses aus seinem Programm bestritten werden kann und eine Verfügbarkeit gegeben ist. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Das RB behält sich vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser von Ihm nicht verschuldete Hindernisse entgegenstehen, die nicht, oder nur unter Kostenaufwand beseitigt werden können. In diesem Falle erstattet das RB den Reisepreis zurück. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl das RB, als auch der RT den Vertrag kündigen. Der RT erhält den Reisepreis zurück. In beiden Fällen behält sich das RB jedoch vor, bereits erbrachte, oder noch aus bezüglich dieser Reise bestehenden Verträgen zu erbringende Leistungen, den ausgeschriebenen Konditionen entsprechend zu berechnen. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug des RT, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Weiterhin ist das RB verpflichtet, bei Insolvenz eines Leistungsträgers, Technischen Problemen o.ä., die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den RT zurückzubefördern, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden in diesem Fall von den Parteien je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 6. Leistungs- und Preisänderungen: 6.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde hat insoweit jedenfalls kein Recht, den Vertrag zu kündigen. Das gilt insbesondere hinsichtlich zumutbarer Änderungen von Flugleistungen. 6.2. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, nicht aber früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. –fahrt über die genauen Reisedaten. Andernfalls gehen die aus dem verpassten Transport entstehenden Kosten zu Ihren Lasten. 6.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung unzulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot zu verlangen, soweit diese verfügbar ist. Sie haben Ihre Rechte unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderung uns gegenüber geltend zu machen. 7. Reiseversicherungen: Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen. 8. Höhere Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, und besteht eine Reisewarnung des BMAA, so können beide Vertragsparteien kündigen. 9. Gewährleistung: 9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sind sie gehalten, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Beachten Sie bitte, dass Minderungsansprüche nicht anerkannt werden, soweit eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen wurde oder nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten erfolgte (vgl. Ziffer 9.2. unten). Die Kündigung des Reisevertrags ist nicht zulässig, sofern kein Abhilfeverlangen mit angemessener Fristsetzung erfolgte. 9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Ist keine Reiseleitung des RB am Urlaubsort anwesend, so ist eine Meldung über eventuelle Mängel unverzüglich an das RB zu melden. Eine Anzeige gegenüber dem RB im Nachhinein genügt nicht. Bei Reisen mit individuellem Reiseverlauf (Flug & Mietwagen) sowie bei Städtereisen ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen (Name, Anschrift, Telefonnummer) entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen und ggf. den Anweisungen der Reiseleitung vor Ort. 9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der durchführenden Fluggesellschaft erstatten. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen und Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. 9.4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10. Haftung: 10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den jeweils einschlägigen internationalen Abkommen. Unsere Rechte und Pflichten werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, auf deren Grundlage die Beförderung erfolgt, nicht eingeschränkt. 10.2. Für eine Beförderungsleistung im Linienverkehr, die nach dem gesondert ausgestellten Beförderungsausweis sowie aufgrund der Reisebeschreibung und der Bestätigung ausdrücklich eine Fremdleistung darstellt, haften nicht wir, sondern das leistende Unternehmen nach dessen Beförderungsbedingungen. 10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche bezeichnet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung nicht. Die Vermittlerhaftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden durch uns oder einen Leistungsträger, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. 10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 10.6 Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzudecken. Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Reiseleistungen sind innerhalb von zwei Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise an unsere untenstehende Adresse zu richten. Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Geltendmachung gegenüber der Reiseleitung nicht ausreicht. Entscheidend ist der Eingang bei untenstehender Adresse. 10.7. Alle vertraglichen Ansprüche des Reisenden gegen Tauchreisen Kaisermayr verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform zurückweist. 10.8. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt. 11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen: 11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, da Sie für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Die Informationen gelten für Bürger von Österreich, sofern sie im Besitz eines gültigen Österreichischen Reisepasses bzw. Österreichischen Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Besitzer eines fremden Passes, müssen Sie andere Bestimmungen beachten, die Sie bei Ihrem zuständigen Konsulat erfragen können. 11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. 11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem österreichischen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise. Hotelklassifizierungen können vom österreichischen Standard abweichen. 12. Sport- und Tauchkurse: Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm oder ein Non-Limit- Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm ggf. umzugestalten. Der RT akzeptiert die allgemeinen Reise- und Tauchvorschriften auf den jeweiligen Tauchsafarischiffen. Jeder Reiseteilnehmer taucht auf eigene Gefahr. Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter, Tauchsafari) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken (z.B. Großfische, Strömungen) ergeben. Findet im Einzelfall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug zur Nachmittags- oder Abendzeit, bzw. der Rückflug in den Morgen- oder Vormittagsstunden statt, besteht kein Ersatzanspruch für eine etwa dadurch entfallene Verpflegungsleistung, oder entgangene Urlaubsfreuden. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, aus wichtigen Gründen eine andere Reiseunterkunft, Transportart oder Klasse zu wählen bzw. das ausgeschriebene Programm zu ändern. Insbesondere gilt dies für Tauchsafaris, bei denen aus zwingenden Gründen der Wechsel des vorgesehenen Bootes oder der geplanten Route möglich ist. Das RB ist hierbei verpflichtet, sich um einen in etwa gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Der Veranstalter oder sein ausführendes Organ ist bei Tauchsafaris berechtigt, die letzte, bzw. in Ausnahmefällen auch die erste Übernachtung in ein geeignetes Hotel zu verlegen. Safaris starten in der Regel am Morgen nach der Anreise und enden am Nachmittag vor der Rückreise. Für den genauen Zeitpunkt wird vom Veranstalter keine Gewähr übernommen. 13. Allgemeine Bestimmungen: 13.1. Alle Angaben in unseren Produktausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Produktausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. 13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Produktausschreibungen verlieren alle unsere früheren Publikationen über Gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 13.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. 13.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 13.5. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens (unten angeführt) sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXInternet Allgemeines: Tauchsport & Tauchreisen Kaisermayr bieten unter der Internetadresse www.tauchschule.com Angebote, Information, Unterhaltung und andere Computerdienste an. Die Nutzung dieses Internetportals ist derzeit kostenlos. Tauchsport & Tauchreisen Kaisermayr, Inhaber Johann Matthäus Kaisermayr, im folgenden kurz Tauchsport Kaisermayr benannt benannt, behält sich das Recht vor, diese Informationen, Unterhaltungsangebote und andere Dienste ohne Angabe von Gründen einzustellen oder ganz bzw. teilweise entgeltlich anzubieten. Tauchsport Kaisermayr übernimmt keinerlei Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Internetauftrittes, für Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, für den Verlust, Missbrauch, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Daten, für die Übertragung oder Verbreitung von Viren, Würmern oder Trojanern, überhaupt für alle Schäden, die sonst durch die Nutzung des Portals entstehen könnten. Für die technische Anbindung des Users an das Portal von Tauchsport Kaisermayr sorgt der User selbst. Tauchsport Kaisermayr benannt kann die Kompatibilität der technischen Ausstattung des Users mit den Anforderungen des Portals nicht gewährleisten. Der User bestätigt, dass die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen wurden und er mit diesen einverstanden ist. Für die Kenntnis allfälliger Änderungen der vorliegenden AGB sorgt der User selbst. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden von Tauchsport Kaisermayr benannt eingehalten. Der User erklärt sich damit einverstanden, dass von diesem an Tauchsport Kaisermayr übermittelte Daten (personenbezogene Daten) von Tauchsport Kaisermayr gespeichert und zu Marketingzwecken verarbeitet werden. Dem User steht dabei frei, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Der User erklärt, dass sämtliche Tauchsport Kaisermayr zur Verfügung gestellten Daten richtig und vollständig sind. Ändern sich die personenbezogenen Daten, so werden die Änderungen Tauchsport Kaisermayr so rasch wie möglich bekannt gegeben. Die Tauchsport Kaisermayr übermittelten Daten dürfen nicht geeignet sein, Schäden am Computer oder Netzwerken von Tauchsport Kaisermayr oder anderen Usern zu verursachen oder unzulässigerweise in Computer, Dienste, Server oder Netzwerke einzugreifen (Viren etc.). Werbung durch den User ist grundsätzlich untersagt; dies vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen dem User und Tauchsport Kaisermayr. Tauchsport Kaisermayr tritt im Internet als Anbieter auf. Dem User wird dabei gestattet, die auf der Webseite, im Weblog oder in anderen Bereichen angebotenen Informationen, interaktiven Diensten oder Gewinnspielen kostenlos zu nutzen, es sei denn der User wird ausdrücklich auf eine anders lautende Kostenregelung aufmerksam gemacht. Änderungen dieser Regelung bleiben nach entsprechender Ankündigung ausdrücklich vorbehalten. Die Zustimmung des Users zur Änderung dieser Regelung gilt dann als erteilt, wenn der User die Angebote (weiter) nutzt. Der User erkennt in diesem Fall die abgeänderten Bedingungen stillschweigend an. Die von Tauchsport Kaisermayr im Internet angebotenen Serviceleistungen (Services) werden nicht ausschließlich von Tauchsport Kaisermayr, sondern auch von Dritten Anbietern über die Website von Tauchsport Kaisermayr zugänglich gemacht. Tauchsport Kaisermayr hat keinen Einfluss auf die von Dritten angebotenen Inhalten, insbesondere betreffend deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit dieser Informationen. Eine Haftung von Tauchsport Kaisermayr betreffend dieser Services ist ausdrücklich ausgeschlossen. Tauchsport Kaisermayr haftet ausdrücklich auch nicht für den Verlust von Daten oder Schäden des Users bei Nutzung dieser Services. Die von Dritten angebotenen Services, Inhalt und Informationen sind unter Umständen namens-, urheber-, marken-, design-, patentrechtlich oder durch andere Schutzgesetze geschützt. Tauchsport Kaisermayr haftet nicht für die Verletzung dieser gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen durch den User. Die im Rahmen des Internetauftrittes von Tauchsport Kaisermayr von Dritten angebotenen Inhalte dürfen nicht verbreitet oder verwertet werden, es sei denn der Inhaber des jeweiligen Schutzrechtes stimmt der Nutzung, Verbreitung, Vervielfältigung oder Abänderung ausdrücklich zu. Tauchsport Kaisermayr behält sich das Recht vor, die angebotenen Services frei zu verwenden, diese beliebig abzuändern, anzuordnen oder zu erweitern und den Usern zur Verfügung zu stellen. Bei Übermittlung von Daten an Tauchsport Kaisermayr verpflichtet sich der User Schutzrechte Dritter nicht zu verletzen. Von diesem Verbot umfasst sind insbesondere Bilder, Texte, Designs etc. die zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Stammen Bilder, Texte, Designs etc. nicht vom User, so ist die Veröffentlichung vorbehaltlich anderer Verfügungen des Urhebers etc. nur unter Bekanntgabe des Namens bzw. der Quelle des Urhebers zulässig. Kennzeichnungen von anderen Schutzrechten wie z.B. Patentrechte und Markenrechte dürfen nicht entfernt oder verfälscht werden. Der User erklärt ausdrücklich, Tauchsport Kaisermayr bei Verletzungen von Immaterialgüterrechten im Falle von gesetz- oder sittenwidrigen Eingriffen auch ohne Verschulden des Users schad- und klaglos zu halten und Tauchsport Kaisermayr von Ansprüche Berechtigter Personen auf eigene Kosten und Gefahr abzuwehren, sofern die Verletzung auf die veröffentlichten Inhalte zurückzuführen ist. Der Auftritt des Users bzw. die Übermittlung von Daten aller Art an Tauchsport Kaisermayr durch den User in Foren, Chaträumen etc. erfolgt durch den User lediglich nach Überprüfung, ob die zur Verfügung gestellten Texte, Bilder etc. nicht mit Schutzrechten Dritter behaftet ist und erklärt der User, diese Daten vor Übermittlung genauestens überprüft zu haben. Die Übermittlung von Daten, die mit Schutzrechten Dritter behaftet sind erklärt der User, die Übermittlung derselben mit dem Rechteinhaber abgestimmt und dessen unwiderrufliche Zustimmung zur kostenlosen Übermittlung, Veröffentlichung, Verwertung, Abänderung etc. eingeholt zu haben. Mit der Übermittlung der Daten an Tauchsport Kaisermayr erklärt der User Tauchsport Kaisermayr zu berechtigen, die Daten unbeschränkt zu veröffentlichen, zu verwerten, abzuändern, zu verknüpfen und zu nutzen. Dieses Recht beinhaltet das Recht von Tauchsport Kaisermayr die übermittelten Daten auch in anderer Form und in anderen Bereichen zu veröffentlichen, zu verwerten, abzuändern, zu verknüpfen und zu nutzen, als dies vom User ursprünglich beabsichtigt war. Der User erklärt ferner ausdrücklich, dass Tauchsport Kaisermayr die zur Verfügung gestellten Daten auch an Dritte weiter gegeben und in anderen Print- oder Onlinemedien, in mobilen Diensten, als SMS oder MMS, oder sonstigen derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahren Dritten zugänglich gemacht werden dürfen. Tauchsport Kaisermayr behält sich ferner das Recht vor, Texte, Bilder und Daten, die rechts- oder sittenwidrig sind, oder mit der Blattlinie von Tauchsport Kaisermayr unvereinbar sind zu entfernen bzw. den Zugriff darauf zu sperren. Tauchsport Kaisermayr haftet nicht für Inhalte von übermittelten Texten, Bilder, oder Daten, die gegen diese Grundsätze verstoßen. Tauchsport Kaisermayr haftet auch nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Zugang zum Portal unterbrochen, verzögert wird, für die Darstellung unrichtiger oder unvollständiger Texte, Bilder oder Daten, für den Verlust von Daten oder die Verbreitung von Viren, Trojanern, Würmern oder ähnliche Programme, die bei Nutzung der Services von Tauchsport Kaisermayr auftreten können. Tauchsport Kaisermayr behält sich aber das Recht vor, solche Daten, Texte oder Bilder zu entfernen oder zu sperren. Tauchsport Kaisermayr ist berechtigt, einzelne oder Gruppen von Usern abzulehnen und den Zugang zum Portal zu sperren. Tauchsport Kaisermayr ist ferner berechtigt, bereits erteilte Zugangsberechtigungen im Falle des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften auch fristlos zu widerrufen. Für die Nutzung der Services von Tauchsport Kaisermayr haftet der User auch gegenüber Tauchsport Kaisermayr und von Dritten angebotenen Diensten selbst, sofern der Zugang des Users von Dritten unter Nutzung des Namens bzw. Passwortes des Users erfolgt. Der User ist verpflichtet, die missbräuchliche Verwendung des Zuganges Dritter in seinem Namen unverzüglich bekannt zu geben. Tauchsport Kaisermayr ist berechtigt, sämtlich aus diesen AGB sich ergebenden Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen. Für die von Usern im Portal von Tauchsport Kaisermayr oder Dritten sich ergebenden Kontakte, Rechtsgeschäfte, Dienstleistungen oder anderen Formen der Kommunikation oder von Rechtsbeziehungen haftet Tauchsport Kaisermayr in keinem Fall. Der User verpflichtet sich, die bestehenden Gesetze genauestens zu befolgen und einzuhalten. Rechtsgeschäfte, Dienstleistungen, Kontakte etc. die durch die Services von Tauchsport Kaisermayr entstehen, werden von Tauchsport Kaisermayr nicht überwacht. Tauchsport Kaisermayr wird hierfür weder Vertragspartei noch bestehen Warn- oder Aufklärungspflichten jeglicher Art. Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche und Ansprüche anderer Art gegenüber Tauchsport Kaisermayr sind ausdrücklich ausgeschlossen. Tauchsport Kaisermayr haftet nicht für die Erfüllung dieser Kontakte, Rechtsgeschäfte oder Dienstleistungen durch die User. Der User ist widerruflich damit einverstanden, zu Werbezwecken von Tauchsport Kaisermayr oder mit Tauchsport Kaisermayr verbundenen oder in Kooperation stehenden Unternehmen fernmündlich, per E-Mail, SMS oder anderen Diensten kontaktiert zu werden. Der User ist ferner damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an diese Unternehmen übermittelt werden. Links von und zur Webseite von Tauchsport Kaisermayr dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Links auf die Webseite müssen als externe Links geführt werden und jeweils ganze Seiten (inkl. Navigationsframe) wiedergeben. Eine Übernahme in eigene Frames ist unzulässig. Sofern User Links zu anderen Webseiten herstellen, übernimmt Tauchsport Kaisermayr keinerlei Verantwortung, weder für den Inhalt (z.B. gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßende, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte) dieser Websites noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Tauchsport Kaisermayr und dem User gilt österreichische Recht. Der User verpflichtet sich, die jeweils lokal geltenden Bestimmungen des Landes zu beachten, in welchem er den Zugang zu den Internetservices von Tauchsport Kaisermayr erhält. Ebenso sind vom User diejenigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die einen Auslandsbezug beinhalten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Die AGB werden laufend aktualisiert, ohne dass jedes einzelne Mitglied hierüber gesondert in Kenntnis gesetzt wird. B) Teilnahmebedingungen Gewinnspiele, Meinungsumfragen, SMS Dienste Gewinnspiele sind Preisrätsel, Kreuzworträtsel, Verlosungen für oder während Veranstaltungen (Konzerte etc.). Diese werden in Printmedien, im Online Bereich oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen bekannt gegeben. Die für die einzelnen Spiele allenfalls geltenden besonderen Teilnahmebedingungen werden gesondert veröffentlicht und bestätigt der Teilnehmer die Kenntnis der vorliegenden AGB sowie die Teilnahmebedingungen der einzelnen Gewinnspiele mit seiner Teilnahme. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr, die unter Bekanntgabe einer zustellfähigen Adresse zur Auslieferung der zu verlosenden Produkte in Österreich den Anmeldebogen vollständig ausfüllen. Mitarbeiter und Angehörige von Tauchsport Kaisermayr sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Eine Barablöse der Gewinne ist nicht möglich. Die mehrfache Teilnahme am gleichen Gewinnspiel ist grundsätzlich zulässig, es sei denn die Spielleitung schränkt die Teilnahmemöglichkeit auf einmalig ein. In diesem Falle wird der Teilnehmer bei mehrfacher Teilnahme am genannten Gewinnspiel von der Gewinnerermittlung ausgeschlossen. Mit der Anmeldung zum Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer, auf allfällige rechtliche Schritte oder Ansprüche im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel zu verzichten und erkennt an, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Nach der Gewinnermittlung ist die Entscheidung der Spielleitung über die Zuteilung der Gewinne endgültig. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten in elektronischer Form gespeichert und bearbeitet und allenfalls weitergegeben werden. Bis zum ausdrücklichen Widerruf erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis, fernmündliche Verständigungen, EMails oder SMS des Veranstalters, des Werbeträgers oder des jeweiligen Sponsors über Angebote und Produkte zu Werbezwecken zu erhalten. Der Teilnehmer ist mit der allfälligen Veröffentlichung seines Namens und seines Lichtbildes im Falle eines Gewinns im Internet oder in Printmedien einverstanden. Weder mit der Teilnahme am Gewinnspiel noch mit dem Erhalt des Gewinns ist ein Kaufzwang verbunden. C) WEBLOG, CHATROOM, FOREN Tauchsport Kaisermayr stellt seinen Nutzern Weblogs nach deren Registrierung zur Verfügung. Weblogs sind dynamische Internetseiten, welche vom Nutzer online mit Inhalten wie Texten, Bildern, Links, Daten, Software, Musik etc. befüllt werden. Die Inhalte werden in Echtzeit den übrigen Weblognutzern zur Verfügung gestellt. Diese können von anderen Nutzern gelesen und kommentiert werden. Der User erteilt mit Nutzung des Weblogs durch Einstellen von Beiträgen etc. den Tauchsport Kaisermayr gegenüber die Einwilligung, diesen Beitrag etc. im Printmedium von Tauchsport Kaisermayr oder in anderer technischer Form zu veröffentlichen und zu nutzen. Der Nutzer verpflichtet sich den notwendigen Anstand und Umgang mit anderen Nutzern einzuhalten. Tauchsport Kaisermayr zeichnet für den Inhalt der Weblogs nicht verantwortlich. Tauchsport Kaisermayr kann den Inhalt von Weblogs nicht im Voraus prüfen. Tauchsport Kaisermayr behält sich vor, den Inhalt der Weblogs zu löschen, insbesondere wenn dieser gegen strafgesetzliche, presserechtlichen Vorschriften, gegen die guten Sitten verstößt oder die nötigen Umgangsformen verletzt werden, sofern Tauchsport Kaisermayr von diesen Verstößen Kenntnis erlangt. Jeder Nutzer hat das Recht Tauchsport Kaisermayr von Beiträgen, welche gegen diese Regeln verstoßen zu informieren. Tauchsport Kaisermayr behält sich in jedem Fall das Recht vor, Nutzern auch ohne Angabe von Gründen den Zugang zu verwehren. Tauchsport Kaisermayr behält sich das Recht vor, die Behörden von Verstößen gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten zu informieren. Der User erkennt folgende Verhaltensregeln bei Nutzung von Weblogs an: Weblogs basieren auf dem demokratischen Prinzip. Jedes Mitglied ist frei in seinem Recht auf Meinungsäußerung. Jedes Mitglied ist für die veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich. Tauchsport Kaisermayr haftet für von ihr selbst veröffentlichte Beiträge für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Inhalte von Usern haftet Tauchsport Kaisermayr nicht. Tauchsport Kaisermayr löscht Beiträge, die gegen privat-, straf- und presserechtliche Bestimmungen der Republik Österreich bzw. die guten Sitten verstoßen, sofern Tauchsport Kaisermayr hiervon Kenntnis erlangt. Dazu gehören illegale Zwecke ebenso wie obszönes und belästigendes Verhalten. Beispielsweise und nicht abschließend sind folgende Verhaltensweisen verboten: Tauchsport Kaisermayr verbietet ausdrücklich, in Grafiken oder Bilder mit pornografischem, nationalsozialistischem, rassistischem oder Inhalt, der gegen die Blattlinie von Tauchsport Kaisermayr verstößt, für andere verletzend oder belästigend wirkt, zu übermitteln oder sonst zugänglich zu machen. Belästigend ist die Kontaktaufnahme zu anderen Usern, um diesem/dieser eine unerwünschte Aufmerksamkeit zu kommen zu lassen oder ihn/sie auf andere Weise zu stören. Tauchsport Kaisermayr verbietet ferner ausdrücklich, Inhalte zu verbreiten, mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird (Volksverhetzung) oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird. Der Gebrauch vulgärer, missbräuchlicher oder hasserfüllter Sprache ist verboten. Persönliche Angriffe und Angriffe, die auf der Rasse, der Nationalitätsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft, der Religion, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder sonstigen ähnlichen Unterschieden beruhen, sind ausdrücklich untersagt. Tauchsport Kaisermayr verbietet ferner ausdrücklich das Annehmen einer unrichtigen oder der Identität einer anderen natürlichen oder juristischen Person, insbesondere das Auftreten als Mitarbeiter von Tauchsport Kaisermayr. Von diesem Verbot umfasst ist auch die Täuschung anderer User durch inhaltliche Beiträge, die den Schluss einer unrichtigen Identität oder eines anderen Users erlauben. Tauchsport Kaisermayr verbietet ebenso die Störung des normalen Verlaufes von Dialoge in einem Chatraum, insbesondere durch wiederholtes Unterbrechen der Konversation zwischen anderen Usern, durch Belästigungen oder durch die Schaffung von Feindbildern oder Feindseligkeiten. Tauchsport Kaisermayr verbietet ferner die Übermittlung von Kettenbriefen und die Verbreitung von Mitteilungen im Schneeballsystemen, unabhängig davon, auch wenn die Inhalte der Mitteilungen legal bzw. nicht sittenwidrig sind. Insbesondere verboten sind Kettenbriefe und Schneeballsysteme zum Anbot, Verkauf oder zu Marketingzwecken eingesetzt werden. Tauchsport Kaisermayr ersucht die User dieser Dienste, über Verletzungen von Nutzungsbedingungen an info@tauchschule.com zu informieren. Tauchsport Kaisermayr behält sich das Recht vor, den Zugang einzelner User, von Gruppen oder ein oder mehrere Foren mit sofortiger Wirkung zu beenden. Tauchsport Kaisermayr behält sich vor, Namen und Beiträge zu löschen, die gegen allgemeine Anstandsregeln, die Allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen, Beiträge, die gegen das Recht oder die guten Sitten zur Nutzung des Weblogs, von Chaträumen oder anderen angebotenen Foren, gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen. Tauchsport Kaisermayr behält sich das Recht vor, im Weblog, Chaträumen und anderen angebotenen Foren für sich und verbundene Unternehmen bzw. Kooperationspartnern zur Finanzierung dieser Formen zu werben. Tauchsport Kaisermayr behält sich ferner das Recht vor, Verhalten, Kommunikation oder Inhalte zu verbieten, von denen angenommen werden kann, dass sie andere User, Gruppen von Usern oder alle User bzw. die Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Eine Verpflichtung zur Überwachung der Foren, Chaträume und Weblog besteht nicht und ist praktisch nicht durchführbar. Tauchsport Kaisermayr, die mit ihr verbundenen Unternehmen und Kooperationspartner haften weder für Handlungen noch für Unterlassungen betreffend Inhalte, Namen, Kommunikation oder gewerbliches Auftreten in den Foren. Tauchsport Kaisermayr behält sich das Recht vor, Beiträge, Teilnehmer und Links den zuständigen Behörden zur Überprüfung auf strafrechtliche und gesetzliche Verstöße sowie zur straf- und verwaltungsbehördlichen Verfolgung bekannt zu geben. Salzburg, im Jänner 2008 Johann Matthäus Kaisermayr Tauchsport & Tauchreisen Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Tauchwesen Neutorstrasse 45 5020 Salzburg Österreich Tel. & Fax: +43 662 83 03 69 info@tauchschule.com AGB § 5 Abs.1 ECG Information |


