Tauchschule Kaisermayr Salzburg

AGB/ARB - Allgemeine Geschäftsbedingungen/Reisebedingungen
für den Handel, Tauchschule, Internet & Neue Medien, Reisebüro
AGB als PDF download

Geltung:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es
sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von
unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen
gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
Vertragsabschluss:
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden
der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.
Preis:
Alle von uns genannten Preise sind inklusive 20 % Umsatzsteuer zu verstehen. Bei
Rechnungen an Wiederverkäufer ist die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen.
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen:
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen gegen Übergabe der Ware
bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des
Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen
außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf
unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag
der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
Vertragsrücktritt:
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des
Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des
Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch
nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des
Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu
begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder
Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde
- ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so
haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des
Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder
den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Mahn- und Inkassospesen:
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem
Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet,
maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus
der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden
Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet
sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 sowie für die
Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von
EUR 5,00 zu bezahlen.
Lieferung, Transport, Annahmeverzug:
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung und Verpackung. Auf
Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht
bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Verpackung die tatsächlich
aufgewendeten Kosten, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder
üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Lieferfrist:
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Lieferfristen um bis zu vier Wochen zu
überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht:
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl
entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder
Preisminderung. Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus
resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur
geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt
der Ablieferung der Ware vorhanden war.
Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f HGB überdies die Ware nach der Ablieferung
unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer
Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu
geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach
ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der
Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden
gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird
ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung:
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich
erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und
Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware -
insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder
kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns
erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen
Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht
verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für
die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der
Verschlechterung.
Forderungsabtretungen:
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine
Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung
unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen
zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und
diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den
Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf
Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit
seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15
Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten
werden.
Rechtswahl, Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren
österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXTauchschule
Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei Schnorchelkursen und
Scuba Ranger Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche
Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten
verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter, den Minderjährigen Kursteilnehmer am
vereinbarten Ort, 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an den Kursleiter zu übergeben.
Ist eine Abholung oder genehmigte Heimfahrt nicht gegeben, wird der Kursteilnehmer auf
Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.
Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen und Tauchgängen bei
Tauchausfahrten erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die
Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt
spätestens vor der Freiwasserausbildung ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr)
vor.
Eine Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular
angegeben Daten von Tauchsport Kaisermayr elektronisch verarbeitet werden.
Die Tauchausbildung und Tauchausfahrten werden nur in Kooperation mit der
Österreichischen Wasserschutzwacht – Landesleitung Salzburg – in Folge ÖWSW genannt
- durchgeführt. Die Tauchlehrer und Assistenten von Tauchport Kaisermayr – in Folge TL
genannt - sind Mitglieder der ÖWSW. Während der Tauchgänge und des Kurses ist den
Anweisungen der TL Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In
diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter
Anteile.
Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchsport Kaisermayr oder deren TL
zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen,
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in
nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem
Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und
sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu
trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die
Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards
einzuhalten.
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren
termingerecht zu begleichen.
Die Kursgebühren enthalten das SSI Lehrbuch, Logbuch, Zertifizierungskosten,
Shopgebühr und die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden über Tauchsport Kaisermayr
abgerechnet. Die theoretische und praktische Tauchausbildung wird über die ÖWSW
verrechnet. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Ausrüstung (diese kann zu vergünstigten
Preisen in den Standardgrößen bei Tauchsport Kaisermayr geliehen werden),
Eintrittsgebühren für Seen, Reise und Quartierkosten sowie Fremdleistungen
(Basisbenützung, Kosten für Bootsausfahrten usw.).
Detaillierte Aufstellungen sind den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen.
Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Tauchsport
Kaisermayr sowie deren TL übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen,
bei denenTauchsport Kaisermayr oder deren TL nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen
wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz).
Tauchsport Kaisermayr übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder
Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die
Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei
Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die
Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für
Ausfahrten und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden von
Tauchsport Kaisermayr oder deren TL vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in
diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz).
Für TL gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für Tauchsport Kaisermayr. Die
Haftung beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz).
Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll
funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom
Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die
Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der
Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die
gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und
verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in
funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden
zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum
ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere
Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach
vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet.
Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR
20,00 fällig.
Nitroxflaschen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht von einer anderen
Füllstation wieder befüllt werden. Abholung und Rückgabe von Leihausrüstung wird bei
der jeweiligen Kursausschreibung bekannt gegeben. Verspätetes Zurückbringen führt zur
Nachverrechnung. Die Leihgebühr und die Kaution sind im Voraus zu entrichten.
Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser
beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen
ausgeschlossen.
Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der
Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Vermeidung unnötigen Lärms und Störungen
anderer Badegäste ist oberstes Gebot.
Während des Schulungsbetriebes ist der mäßige Konsum von Alkohol mindestens zehn
Stunden vor jedem Tauchgang untersagt, übermäßige Konsumierung von Alkohol ist
mindestens 24 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von
Medikamenten ist dem TL mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem
Tauchgang) ist zu vermeiden.
Durch die Anmeldung zu einem von Tauchsport Kaisermayr veranstaltetem Tauchkurs
oder Ausflug werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen von Tauchsport
Kaisermayr anerkannt und zur Kenntnis genommen.
Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.
Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können
Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen.
Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden,
andernfalls muss der Kurs zur Gänze und entgeltlich wiederholt werden.
Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten, die im Rahmen der Ausfahrten oder
Tauchkursen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der TL Folge zu leisten.
Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf
Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile.
Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen von
Tauchsport Kaisermayr.
Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen
gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren
termingerecht zu begleichen.
Die Kosten und Leistungen für Ausfahrten und Tauchgänge sind den entsprechenden
Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen.
Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Spezial-Tauchkurs eine
Anzahlung von 20 % des Betrags und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis
spätestens bei Kursbeginn zu bezahlen.
Bei der Anmeldung zum Open Water Diver bzw. Junior Open Water Diver beträgt die
Anmeldegebühr 90,- Euro. Gleichzeitig wird das Lehrbuch, Logbuch eine DVD (leihweise)
ausgehändigt.
Der Restbetrag ist auf das Konto der Österreichischen Wasserschutzwacht –
Landesleitung Salzburg (ÖWSW) einzuzahlen. Kontonummer und Bankverbindung wird
dem Kursteilnehmer bei der Anmeldung mitgeteilt. Eine Teilnahme am Tauchkurs ist nur
möglich wenn der Betrag 5 Tage vor Kursbeginn auf dem Konto der ÖWSW als
Zahlungseingang verbucht werden kann. Gleichzeitig ist der Kursteilnehmer
unterstützendes Mitglied in der ÖWSW für dieses Kalenderjahr und genießt alle Rechte
laut Statuten der ÖWSW.
Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert. Dem Kursteilnehmer ist jedoch
weiterhin freigestellt unterstützendes Mitglied der ÖWSW zu bleiben. Der Mitgliedsbeitrag
ist dann auf das Konto der ÖWSW für das darauf folgende Jahr zu bezahlen, die
Aufnahmegebühr von 30,- Euro entfällt.
Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis ein Monat vor Kursbeginn werden keine
Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet,
kann aber bei Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs innerhalb von sechs Monaten
angerechnet werden.
Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer Tauchaktivität verfällt die bereits geleistete
Anzahlung. Innerhalb 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 80% des Preises zu
bezahlen.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Reisen
Für die Erbringung von Reiseleistungen durch das Reisebüro von Tauchsport Kaisermayr
gelten die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis
im Rahmen des Reisevertrags zwischen dem Reiseteilnehmer – im Folgenden RT genannt
- und dem Reisebüro Kaisermayr – im Folgenden RB genannt.
1. Abschluss des Reisevertrages:
1.1. Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet uns der
Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 2 Wochen an. Der
Reisevertrag kommt nach Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder
zustande. Der Anmelder, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, hat für die
vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern
er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot von Tauchreisen Kaisermayr vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist.
Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig erklärt.
1.3. Die Informationen über Einreisebestimmungen und die gesundheitspolizeilichen
Formalitäten übersenden wir Ihnen mit der Reisebestätigung. Beachten Sie insofern auch
die Regelungen in Ziffer 11 unten.
2. Bezahlung:
2.1. Die in der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung ist unbedingt innerhalb 1
Woche nach deren Erhalt zu überweisen. Die Anzahlung beträgt 20% des
Gesamtreisepreises. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige
Aufforderung fällig und hat ebenfalls unbedingt rechtzeitig zu erfolgen. Prämien für
Reiseversicherungen werden mit der Anzahlung fällig.
2.2. Sind Sie mit der Anzahlung oder der Bezahlung des Restbetrages in Verzug, sind wir
berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz gem. unseren
Stornobedingungen (vgl. Ziffer 4.2.unten) zu verlangen.
2.3. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an Tauchreisen
Kaisermayr geleistet werden.
2.4. Ihre geleisteten Zahlungen sind gem. Reisebürosicherungsverordnung 1999
insolvenzgesichert.
Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
3. Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt Ihrer
Buchung gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung.
Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen
Leistungsbeschreibung weniger Leistungsbestandteile, gelten alleine die
Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Reisekunde zu den
Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Beinhaltet eine
Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung mehr
Leistungsbestandteile, so gelten die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung
nur dann, wenn der Reisekunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht
hat.
Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung durch uns. Trinkgelder, Einzelzimmer- und Kabinenzuschläge
sind in unseren Preisen nicht enthalten.
Reisevermittler sind nicht berechtigt, von der Reiseauschreibung und –bestätigung
abweichende Zusicherungen in unserem Namen zu machen.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Reiseunterlagen:
4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt muss schriftlich unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen
verpasster Anschlüsse), so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen
Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Dieser berechnet sich, vorbehaltlich einer
anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten, nach dem Reisepreis wie folgt:
Reisen mit Charterflugtickets und Reisen mit eigener Anreise:
Bis 120 Tage vor Reiseantritt 10%
Vom 119. bis 60. vor Reiseantritt 20%
Vom 59. bis 30. vor Reiseantritt 30%
Vom 29. bis 22. vor Reiseantritt 40%
Vom 21. bis 15. vor Reiseantritt 55%
Vom 14. bis 08. vor Reiseantritt 75%
Vom 07. bis 01. vor Reiseantritt 90%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100%
des Gesamtreisepreises
Nurflugtickets und Reisen mit Linienbeförderungsscheinen, sowie Schiffsreisen:
Bis 120 Tage vor Reiseantritt 20%
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 35%
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 45%
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 65%
ab 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 85%
ab 6 Tagen bis ein Tag vor Reiseantritt 95%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100%
des Gesamtreisepreises
Tauchsafaris (Einzelplatzbuchungen) und Gruppenreisen (ab 10 Personen):
bis zum 95. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 20%
ab dem 94. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 35%
ab dem 44. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 50%
ab dem 21. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 65%
ab dem 14. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 85%
ab dem 6. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 95%
ab 48 Stunden vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 100%
Die Stornokosten betragen in jedem Fall, unabhängig von der Reiseart mindestens 100,-
€ pro Buchung. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist Ihnen vorbehalten.
4.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen. Die Möglichkeit eines
Rücktritts bleibt unbenommen.
4.4 Umbuchungsgebühren
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) und entsprechende
Einzelplatzverkäufe, sowie Teilleistungen ohne Flug, Reisen mit Eigenanreise, bzw. Vor-
Ort-Arrangements
Bis zum 29. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 50,- €
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften und Linienflüge im Einzelplatzverkauf
Bis zum 30. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 80,- €
c) Gruppenreisen
Bis zum 95. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 100,- €
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Tritt eine
Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers berechnen wir € 50,– pro
Person für die entstehenden Mehrkosten. Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist
dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen z.B. Tauchqualifikationen für die
Teilnahme erfüllt. Weitere, durch den Personenwechsel entstehende Kosten seitens der
Leistungsträger, insbesondere bei Linienbeförderungsleistungen werden weiterbelastet.
Der ursprünglich gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner
für unsere Forderungen. Wir empfehlen aus allen o.g. Gründen nachdrücklich den
Abschluss einer Reiserücktrittskosten Versicherung aus unserem Angebot!
4.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppeloder
Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines
zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern
oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
4.7. Ab 4 Werktage vor Reisebeginn können wir nach Rücksprache an ausgewählten
Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen veranlassen.
Hierfür berechnen wir eine Gebühr in Höhe von € 20,– pro Ticket bzw. Reiseunterlage.
Das RB haftet nicht für ein durch ihr unverschuldetes Scheitern der Hinterlegung
5. Rücktritt durch Tauchreisen Kaisermayr:
In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom Reisevertrag vor Reiseantritt
zurückzutreten:
Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten,
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der RT die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch das RB,
nachhaltig stört, oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das RB, so behält er
den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
Bei Tauchsafaris (Einzelplatzbuchungen) gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl, in
der Regel 10 Personen. In jedem Fall ist das RB verpflichtet, den RT unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise, hiervon in Kenntnis
zusetzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der RT erhält den gezahlten
Reisepreis zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat das RB den RT davon in Kenntnis zu
setzen.
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für das RB
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,
dass die dem RB im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten
würde. Ein Rücktrittsrecht des RB besteht jedoch nur, wenn die dazu führenden
Umstände nicht wissentlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, wenn die zu seinem
Rücktritt führenden Umstände nachgewiesen wurden und wenn dem RT ein
vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet wurde, sofern dieses aus seinem Programm
bestritten werden kann und eine Verfügbarkeit gegeben ist.
Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den gezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
Das RB behält sich vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser von Ihm nicht
verschuldete Hindernisse entgegenstehen, die nicht, oder nur unter Kostenaufwand
beseitigt werden können. In diesem Falle erstattet das RB den Reisepreis zurück. Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl das RB, als auch der RT den
Vertrag kündigen. Der RT erhält den Reisepreis zurück.
In beiden Fällen behält sich das RB jedoch vor, bereits erbrachte, oder noch aus
bezüglich dieser Reise bestehenden Verträgen zu erbringende Leistungen, den
ausgeschriebenen Konditionen entsprechend zu berechnen.
Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug des RT, ohne dass es
einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf.
Weiterhin ist das RB verpflichtet, bei Insolvenz eines Leistungsträgers, Technischen
Problemen o.ä., die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den RT zurückzubefördern,
wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden in diesem Fall von den Parteien je zur
Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
6. Leistungs- und Preisänderungen:
6.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde hat insoweit jedenfalls kein Recht, den
Vertrag zu kündigen. Das gilt insbesondere hinsichtlich zumutbarer Änderungen von
Flugleistungen.
6.2. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, nicht aber früher als 48
Stunden vor Rückflug bzw. –fahrt über die genauen Reisedaten. Andernfalls gehen die
aus dem verpassten Transport entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
6.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.
pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem
vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche
Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In
jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, danach
ist eine Preiserhöhung unzulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des
Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot zu verlangen, soweit
diese verfügbar ist. Sie haben Ihre Rechte unverzüglich nach Kenntnisnahme der
Änderung uns gegenüber geltend zu machen.
7. Reiseversicherungen:
Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt das
Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der
Versicherungsgesellschaft zustande.
Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande,
die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des
Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die
Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
8. Höhere Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, und besteht eine Reisewarnung des BMAA, so können beide
Vertragsparteien kündigen.
9. Gewährleistung:
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sind
sie gehalten, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu
verlangen. Wir sind berechtigt, mit einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung
Abhilfe zu schaffen. Beachten Sie bitte, dass Minderungsansprüche nicht anerkannt
werden, soweit eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen wurde oder nicht gegenüber
dem richtigen Anzeigeadressaten erfolgte (vgl. Ziffer 9.2. unten). Die Kündigung des
Reisevertrags ist nicht zulässig, sofern kein Abhilfeverlangen mit angemessener
Fristsetzung erfolgte.
9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen.
Ist keine Reiseleitung des RB am Urlaubsort anwesend, so ist eine Meldung über
eventuelle Mängel unverzüglich an das RB zu melden. Eine Anzeige gegenüber dem RB
im Nachhinein genügt nicht.
Bei Reisen mit individuellem Reiseverlauf (Flug & Mietwagen) sowie bei Städtereisen ist
die Mängelanzeige hingegen gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung
durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen
(Name, Anschrift,
Telefonnummer) entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen und ggf. den Anweisungen
der Reiseleitung vor Ort.
9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr
Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine
Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der durchführenden Fluggesellschaft erstatten. In
sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für Verlust oder Beschädigung
von Wertgegenständen und Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine
Haftung.
9.4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung:
10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach
den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den jeweils einschlägigen
internationalen Abkommen.
Unsere Rechte und Pflichten werden durch die Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens, auf deren Grundlage die Beförderung erfolgt, nicht
eingeschränkt.
10.2. Für eine Beförderungsleistung im Linienverkehr, die nach dem gesondert
ausgestellten Beförderungsausweis sowie aufgrund der Reisebeschreibung und der
Bestätigung ausdrücklich eine Fremdleistung darstellt, haften nicht wir, sondern das
leistende Unternehmen nach dessen Beförderungsbedingungen.
10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche
bezeichnet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) haften wir
auch bei Teilnahme der Reiseleitung nicht. Die Vermittlerhaftung ist ausgeschlossen,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden durch uns oder einen
Leistungsträger, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird.
10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.6 Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung abzudecken. Die Geltendmachung von Minderungs- und
Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den von uns erbrachten
Reiseleistungen sind innerhalb von zwei Wochen nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise an unsere untenstehende Adresse zu richten. Bitte beachten Sie,
dass eine fristgerechte Geltendmachung gegenüber der Reiseleitung nicht ausreicht.
Entscheidend ist der Eingang bei untenstehender Adresse.
10.7. Alle vertraglichen Ansprüche des Reisenden gegen Tauchreisen Kaisermayr
verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach
dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen
Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform zurückweist.
10.8. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen:
11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa-, und
Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, da Sie für die Einhaltung dieser
Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch
informiert.
Die Informationen gelten für Bürger von Österreich, sofern sie im Besitz eines gültigen
Österreichischen Reisepasses bzw. Österreichischen Personalausweises sind.
Sind Sie Ausländer oder Besitzer eines fremden Passes, müssen Sie andere
Bestimmungen beachten, die Sie bei Ihrem zuständigen Konsulat erfragen können.
11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem
österreichischen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
Hotelklassifizierungen können vom österreichischen Standard abweichen.
12. Sport- und Tauchkurse:
Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu
lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern
Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf
Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm oder ein Non-Limit-
Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass Sie über die entsprechende
Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle
mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm ggf. umzugestalten. Der
RT akzeptiert die allgemeinen Reise- und Tauchvorschriften auf den jeweiligen
Tauchsafarischiffen. Jeder Reiseteilnehmer taucht auf eigene Gefahr. Bei Reisen mit
besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter, Tauchsafari) haftet der Veranstalter nicht
für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken (z.B. Großfische, Strömungen)
ergeben.
Findet im Einzelfall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug zur Nachmittags- oder
Abendzeit, bzw. der Rückflug in den Morgen- oder Vormittagsstunden statt, besteht kein
Ersatzanspruch für eine etwa dadurch entfallene Verpflegungsleistung, oder entgangene
Urlaubsfreuden.
Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, aus wichtigen Gründen eine andere
Reiseunterkunft, Transportart oder Klasse zu wählen bzw. das ausgeschriebene
Programm zu ändern.
Insbesondere gilt dies für Tauchsafaris, bei denen aus zwingenden Gründen der Wechsel
des vorgesehenen Bootes oder der geplanten Route möglich ist. Das RB ist hierbei
verpflichtet, sich um einen in etwa gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Der Veranstalter
oder sein ausführendes Organ ist bei Tauchsafaris berechtigt, die letzte, bzw. in
Ausnahmefällen auch die erste Übernachtung in ein geeignetes Hotel zu verlegen. Safaris
starten in der Regel am Morgen nach der Anreise und enden am Nachmittag vor der
Rückreise. Für den genauen Zeitpunkt wird vom Veranstalter keine Gewähr
übernommen.
13. Allgemeine Bestimmungen:
13.1. Alle Angaben in unseren Produktausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten dieser Produktausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Produktausschreibungen verlieren alle unsere
früheren Publikationen über Gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
13.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
13.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.
13.5. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur
Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz
unseres Unternehmens (unten angeführt) sachlich zuständige Gericht ausschließlich
örtlich zuständig.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXInternet
Allgemeines:
Tauchsport & Tauchreisen Kaisermayr bieten unter der Internetadresse
www.tauchschule.com Angebote, Information, Unterhaltung und andere Computerdienste
an. Die Nutzung dieses Internetportals ist derzeit kostenlos. Tauchsport & Tauchreisen
Kaisermayr, Inhaber Johann Matthäus Kaisermayr, im folgenden kurz Tauchsport
Kaisermayr benannt benannt, behält sich das Recht vor, diese Informationen,
Unterhaltungsangebote und andere Dienste ohne Angabe von Gründen einzustellen oder
ganz bzw. teilweise entgeltlich anzubieten.
Tauchsport Kaisermayr übernimmt keinerlei Haftung für die ständige Verfügbarkeit des
Internetauftrittes, für Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung
von Daten, für den Verlust, Missbrauch, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von
Daten, für die Übertragung oder Verbreitung von Viren, Würmern oder Trojanern,
überhaupt für alle Schäden, die sonst durch die Nutzung des Portals entstehen könnten.
Für die technische Anbindung des Users an das Portal von Tauchsport Kaisermayr sorgt
der User selbst. Tauchsport Kaisermayr benannt kann die Kompatibilität der technischen
Ausstattung des Users mit den Anforderungen des Portals nicht gewährleisten.
Der User bestätigt, dass die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Kenntnis genommen wurden und er mit diesen einverstanden ist. Für die Kenntnis
allfälliger Änderungen der vorliegenden AGB sorgt der User selbst.
Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden von Tauchsport Kaisermayr benannt
eingehalten. Der User erklärt sich damit einverstanden, dass von diesem an Tauchsport
Kaisermayr übermittelte Daten (personenbezogene Daten) von Tauchsport Kaisermayr
gespeichert und zu Marketingzwecken verarbeitet werden. Dem User steht dabei frei,
diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Der User erklärt, dass sämtliche Tauchsport
Kaisermayr zur Verfügung gestellten Daten richtig und vollständig sind. Ändern sich die
personenbezogenen Daten, so werden die Änderungen Tauchsport Kaisermayr so rasch
wie möglich bekannt gegeben.
Die Tauchsport Kaisermayr übermittelten Daten dürfen nicht geeignet sein, Schäden am
Computer oder Netzwerken von Tauchsport Kaisermayr oder anderen Usern zu
verursachen oder unzulässigerweise in Computer, Dienste, Server oder Netzwerke
einzugreifen (Viren etc.). Werbung durch den User ist grundsätzlich untersagt; dies
vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen dem User und Tauchsport Kaisermayr.
Tauchsport Kaisermayr tritt im Internet als Anbieter auf. Dem User wird dabei gestattet,
die auf der Webseite, im Weblog oder in anderen Bereichen angebotenen Informationen,
interaktiven Diensten oder Gewinnspielen kostenlos zu nutzen, es sei denn der User wird
ausdrücklich auf eine anders lautende Kostenregelung aufmerksam gemacht.
Änderungen dieser Regelung bleiben nach entsprechender Ankündigung ausdrücklich
vorbehalten. Die Zustimmung des Users zur Änderung dieser Regelung gilt dann als
erteilt, wenn der User die Angebote (weiter) nutzt. Der User erkennt in diesem Fall die
abgeänderten Bedingungen stillschweigend an.
Die von Tauchsport Kaisermayr im Internet angebotenen Serviceleistungen (Services)
werden nicht ausschließlich von Tauchsport Kaisermayr, sondern auch von Dritten
Anbietern über die Website von Tauchsport Kaisermayr zugänglich gemacht. Tauchsport
Kaisermayr hat keinen Einfluss auf die von Dritten angebotenen Inhalten, insbesondere
betreffend deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit dieser Informationen.
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namens-, urheber-, marken-, design-, patentrechtlich oder durch andere Schutzgesetze
geschützt. Tauchsport Kaisermayr haftet nicht für die Verletzung dieser gesetzlichen oder
vertraglichen Bestimmungen durch den User. Die im Rahmen des Internetauftrittes von
Tauchsport Kaisermayr von Dritten angebotenen Inhalte dürfen nicht verbreitet oder
verwertet werden, es sei denn der Inhaber des jeweiligen Schutzrechtes stimmt der
Nutzung, Verbreitung, Vervielfältigung oder Abänderung ausdrücklich zu. Tauchsport
Kaisermayr behält sich das Recht vor, die angebotenen Services frei zu verwenden, diese
beliebig abzuändern, anzuordnen oder zu erweitern und den Usern zur Verfügung zu
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Bei Übermittlung von Daten an Tauchsport Kaisermayr verpflichtet sich der User
Schutzrechte Dritter nicht zu verletzen. Von diesem Verbot umfasst sind insbesondere
Bilder, Texte, Designs etc. die zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.
Stammen Bilder, Texte, Designs etc. nicht vom User, so ist die Veröffentlichung
vorbehaltlich anderer Verfügungen des Urhebers etc. nur unter Bekanntgabe des Namens
bzw. der Quelle des Urhebers zulässig. Kennzeichnungen von anderen Schutzrechten wie
z.B. Patentrechte und Markenrechte dürfen nicht entfernt oder verfälscht werden. Der
User erklärt ausdrücklich, Tauchsport Kaisermayr bei Verletzungen von
Immaterialgüterrechten im Falle von gesetz- oder sittenwidrigen Eingriffen auch ohne
Verschulden des Users schad- und klaglos zu halten und Tauchsport Kaisermayr von
Ansprüche Berechtigter Personen auf eigene Kosten und Gefahr abzuwehren, sofern die
Verletzung auf die veröffentlichten Inhalte zurückzuführen ist. Der Auftritt des Users bzw.
die Übermittlung von Daten aller Art an Tauchsport Kaisermayr durch den User in Foren,
Chaträumen etc. erfolgt durch den User lediglich nach Überprüfung, ob die zur Verfügung
gestellten Texte, Bilder etc. nicht mit Schutzrechten Dritter behaftet ist und erklärt der
User, diese Daten vor Übermittlung genauestens überprüft zu haben. Die Übermittlung
von Daten, die mit Schutzrechten Dritter behaftet sind erklärt der User, die Übermittlung
derselben mit dem Rechteinhaber abgestimmt und dessen unwiderrufliche Zustimmung
zur kostenlosen Übermittlung, Veröffentlichung, Verwertung, Abänderung etc. eingeholt
zu haben.
Mit der Übermittlung der Daten an Tauchsport Kaisermayr erklärt der User Tauchsport
Kaisermayr zu berechtigen, die Daten unbeschränkt zu veröffentlichen, zu verwerten,
abzuändern, zu verknüpfen und zu nutzen. Dieses Recht beinhaltet das Recht von
Tauchsport Kaisermayr die übermittelten Daten auch in anderer Form und in anderen
Bereichen zu veröffentlichen, zu verwerten, abzuändern, zu verknüpfen und zu nutzen,
als dies vom User ursprünglich beabsichtigt war. Der User erklärt ferner ausdrücklich,
dass Tauchsport Kaisermayr die zur Verfügung gestellten Daten auch an Dritte weiter
gegeben und in anderen Print- oder Onlinemedien, in mobilen Diensten, als SMS oder
MMS, oder sonstigen derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahren Dritten
zugänglich gemacht werden dürfen.
Tauchsport Kaisermayr behält sich ferner das Recht vor, Texte, Bilder und Daten, die
rechts- oder sittenwidrig sind, oder mit der Blattlinie von Tauchsport Kaisermayr
unvereinbar sind zu entfernen bzw. den Zugriff darauf zu sperren. Tauchsport Kaisermayr
haftet nicht für Inhalte von übermittelten Texten, Bilder, oder Daten, die gegen diese
Grundsätze verstoßen. Tauchsport Kaisermayr haftet auch nicht für Schäden, die dadurch
entstehen, dass der Zugang zum Portal unterbrochen, verzögert wird, für die Darstellung
unrichtiger oder unvollständiger Texte, Bilder oder Daten, für den Verlust von Daten oder
die Verbreitung von Viren, Trojanern, Würmern oder ähnliche Programme, die bei
Nutzung der Services von Tauchsport Kaisermayr auftreten können. Tauchsport
Kaisermayr behält sich aber das Recht vor, solche Daten, Texte oder Bilder zu entfernen
oder zu sperren.
Tauchsport Kaisermayr ist berechtigt, einzelne oder Gruppen von Usern abzulehnen und
den Zugang zum Portal zu sperren. Tauchsport Kaisermayr ist ferner berechtigt, bereits
erteilte Zugangsberechtigungen im Falle des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
auch fristlos zu widerrufen. Für die Nutzung der Services von Tauchsport Kaisermayr
haftet der User auch gegenüber Tauchsport Kaisermayr und von Dritten angebotenen
Diensten selbst, sofern der Zugang des Users von Dritten unter Nutzung des Namens
bzw. Passwortes des Users erfolgt. Der User ist verpflichtet, die missbräuchliche
Verwendung des Zuganges Dritter in seinem Namen unverzüglich bekannt zu geben.
Tauchsport Kaisermayr ist berechtigt, sämtlich aus diesen AGB sich ergebenden Rechte
und Pflichten an Dritte zu übertragen.
Für die von Usern im Portal von Tauchsport Kaisermayr oder Dritten sich ergebenden
Kontakte, Rechtsgeschäfte, Dienstleistungen oder anderen Formen der Kommunikation
oder von Rechtsbeziehungen haftet Tauchsport Kaisermayr in keinem Fall. Der User
verpflichtet sich, die bestehenden Gesetze genauestens zu befolgen und einzuhalten.
Rechtsgeschäfte, Dienstleistungen, Kontakte etc. die durch die Services von Tauchsport
Kaisermayr entstehen, werden von Tauchsport Kaisermayr nicht überwacht. Tauchsport
Kaisermayr wird hierfür weder Vertragspartei noch bestehen Warn- oder
Aufklärungspflichten jeglicher Art. Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche
und Ansprüche anderer Art gegenüber Tauchsport Kaisermayr sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Tauchsport Kaisermayr haftet nicht für die Erfüllung dieser Kontakte,
Rechtsgeschäfte oder Dienstleistungen durch die User.
Der User ist widerruflich damit einverstanden, zu Werbezwecken von Tauchsport
Kaisermayr oder mit Tauchsport Kaisermayr verbundenen oder in Kooperation stehenden
Unternehmen fernmündlich, per E-Mail, SMS oder anderen Diensten kontaktiert zu
werden. Der User ist ferner damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten
an diese Unternehmen übermittelt werden.
Links von und zur Webseite von Tauchsport Kaisermayr dürfen keine Rechte Dritter
verletzen. Links auf die Webseite müssen als externe Links geführt werden und jeweils
ganze Seiten (inkl. Navigationsframe) wiedergeben. Eine Übernahme in eigene Frames ist
unzulässig. Sofern User Links zu anderen Webseiten herstellen, übernimmt Tauchsport
Kaisermayr keinerlei Verantwortung, weder für den Inhalt (z.B. gegen gesetzliche
Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßende, fehlerhafte oder unvollständige
Inhalte) dieser Websites noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen
entstehen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Für sämtliche
Rechtsbeziehungen zwischen Tauchsport Kaisermayr und dem User gilt österreichische
Recht. Der User verpflichtet sich, die jeweils lokal geltenden Bestimmungen des Landes
zu beachten, in welchem er den Zugang zu den Internetservices von Tauchsport
Kaisermayr erhält. Ebenso sind vom User diejenigen gesetzlichen Bestimmungen zu
beachten, die einen Auslandsbezug beinhalten.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der
übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine
andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am
nächsten kommt. Die AGB werden laufend aktualisiert, ohne dass jedes einzelne Mitglied
hierüber gesondert in Kenntnis gesetzt wird.
B) Teilnahmebedingungen Gewinnspiele, Meinungsumfragen, SMS Dienste
Gewinnspiele sind Preisrätsel, Kreuzworträtsel, Verlosungen für oder während
Veranstaltungen (Konzerte etc.). Diese werden in Printmedien, im Online Bereich oder
bei anderen öffentlichen Veranstaltungen bekannt gegeben. Die für die einzelnen Spiele
allenfalls geltenden besonderen Teilnahmebedingungen werden gesondert veröffentlicht
und bestätigt der Teilnehmer die Kenntnis der vorliegenden AGB sowie die
Teilnahmebedingungen der einzelnen Gewinnspiele mit seiner Teilnahme.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab dem vollendeten vierzehnten
Lebensjahr, die unter Bekanntgabe einer zustellfähigen Adresse zur Auslieferung der zu
verlosenden Produkte in Österreich den Anmeldebogen vollständig ausfüllen. Mitarbeiter
und Angehörige von Tauchsport Kaisermayr sind von der Teilnahme am Gewinnspiel
ausgeschlossen. Eine Barablöse der Gewinne ist nicht möglich.
Die mehrfache Teilnahme am gleichen Gewinnspiel ist grundsätzlich zulässig, es sei denn
die Spielleitung schränkt die Teilnahmemöglichkeit auf einmalig ein. In diesem Falle wird
der Teilnehmer bei mehrfacher Teilnahme am genannten Gewinnspiel von der
Gewinnerermittlung ausgeschlossen.
Mit der Anmeldung zum Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer, auf allfällige rechtliche
Schritte oder Ansprüche im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel zu verzichten und
erkennt an, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Nach der Gewinnermittlung ist die
Entscheidung der Spielleitung über die Zuteilung der Gewinne endgültig.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten in elektronischer Form
gespeichert und bearbeitet und allenfalls weitergegeben werden. Bis zum ausdrücklichen
Widerruf erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis, fernmündliche Verständigungen, EMails
oder SMS des Veranstalters, des Werbeträgers oder des jeweiligen Sponsors über
Angebote und Produkte zu Werbezwecken zu erhalten. Der Teilnehmer ist mit der
allfälligen Veröffentlichung seines Namens und seines Lichtbildes im Falle eines Gewinns
im Internet oder in Printmedien einverstanden. Weder mit der Teilnahme am Gewinnspiel
noch mit dem Erhalt des Gewinns ist ein Kaufzwang verbunden.
C) WEBLOG, CHATROOM, FOREN
Tauchsport Kaisermayr stellt seinen Nutzern Weblogs nach deren Registrierung zur
Verfügung. Weblogs sind dynamische Internetseiten, welche vom Nutzer online mit
Inhalten wie Texten, Bildern, Links, Daten, Software, Musik etc. befüllt werden. Die
Inhalte werden in Echtzeit den übrigen Weblognutzern zur Verfügung gestellt. Diese
können von anderen Nutzern gelesen und kommentiert werden. Der User erteilt mit
Nutzung des Weblogs durch Einstellen von Beiträgen etc. den Tauchsport Kaisermayr
gegenüber die Einwilligung, diesen Beitrag etc. im Printmedium von Tauchsport
Kaisermayr oder in anderer technischer Form zu veröffentlichen und zu nutzen. Der
Nutzer verpflichtet sich den notwendigen Anstand und Umgang mit anderen Nutzern
einzuhalten.
Tauchsport Kaisermayr zeichnet für den Inhalt der Weblogs nicht verantwortlich.
Tauchsport Kaisermayr kann den Inhalt von Weblogs nicht im Voraus prüfen. Tauchsport
Kaisermayr behält sich vor, den Inhalt der Weblogs zu löschen, insbesondere wenn dieser
gegen strafgesetzliche, presserechtlichen Vorschriften, gegen die guten Sitten verstößt
oder die nötigen Umgangsformen verletzt werden, sofern Tauchsport Kaisermayr von
diesen Verstößen Kenntnis erlangt. Jeder Nutzer hat das Recht Tauchsport Kaisermayr
von Beiträgen, welche gegen diese Regeln verstoßen zu informieren.
Tauchsport Kaisermayr behält sich in jedem Fall das Recht vor, Nutzern auch ohne
Angabe von Gründen den Zugang zu verwehren. Tauchsport Kaisermayr behält sich das
Recht vor, die Behörden von Verstößen gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten zu
informieren.
Der User erkennt folgende Verhaltensregeln bei Nutzung von Weblogs an: Weblogs
basieren auf dem demokratischen Prinzip. Jedes Mitglied ist frei in seinem Recht auf
Meinungsäußerung. Jedes Mitglied ist für die veröffentlichten Inhalte selbst
verantwortlich. Tauchsport Kaisermayr haftet für von ihr selbst veröffentlichte Beiträge
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Inhalte von Usern haftet Tauchsport Kaisermayr
nicht.
Tauchsport Kaisermayr löscht Beiträge, die gegen privat-, straf- und presserechtliche
Bestimmungen der Republik Österreich bzw. die guten Sitten verstoßen, sofern
Tauchsport Kaisermayr hiervon Kenntnis erlangt. Dazu gehören illegale Zwecke ebenso
wie obszönes und belästigendes Verhalten. Beispielsweise und nicht abschließend sind
folgende Verhaltensweisen verboten:
Tauchsport Kaisermayr verbietet ausdrücklich, in Grafiken oder Bilder mit
pornografischem, nationalsozialistischem, rassistischem oder Inhalt, der gegen die
Blattlinie von Tauchsport Kaisermayr verstößt, für andere verletzend oder belästigend
wirkt, zu übermitteln oder sonst zugänglich zu machen. Belästigend ist die
Kontaktaufnahme zu anderen Usern, um diesem/dieser eine unerwünschte
Aufmerksamkeit zu kommen zu lassen oder ihn/sie auf andere Weise zu stören.
Tauchsport Kaisermayr verbietet ferner ausdrücklich, Inhalte zu verbreiten, mit denen
zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird (Volksverhetzung) oder mit
denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird. Der
Gebrauch vulgärer, missbräuchlicher oder hasserfüllter Sprache ist verboten. Persönliche
Angriffe und Angriffe, die auf der Rasse, der Nationalitätsangehörigkeit, der ethnischen
Herkunft, der Religion, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung
oder sonstigen ähnlichen Unterschieden beruhen, sind ausdrücklich untersagt.
Tauchsport Kaisermayr verbietet ferner ausdrücklich das Annehmen einer unrichtigen
oder der Identität einer anderen natürlichen oder juristischen Person, insbesondere das
Auftreten als Mitarbeiter von Tauchsport Kaisermayr. Von diesem Verbot umfasst ist auch
die Täuschung anderer User durch inhaltliche Beiträge, die den Schluss einer unrichtigen
Identität oder eines anderen Users erlauben.
Tauchsport Kaisermayr verbietet ebenso die Störung des normalen Verlaufes von Dialoge
in einem Chatraum, insbesondere durch wiederholtes Unterbrechen der Konversation
zwischen anderen Usern, durch Belästigungen oder durch die Schaffung von Feindbildern
oder Feindseligkeiten.
Tauchsport Kaisermayr verbietet ferner die Übermittlung von Kettenbriefen und die
Verbreitung von Mitteilungen im Schneeballsystemen, unabhängig davon, auch wenn die
Inhalte der Mitteilungen legal bzw. nicht sittenwidrig sind. Insbesondere verboten sind
Kettenbriefe und Schneeballsysteme zum Anbot, Verkauf oder zu Marketingzwecken
eingesetzt werden.
Tauchsport Kaisermayr ersucht die User dieser Dienste, über Verletzungen von
Nutzungsbedingungen an info@tauchschule.com zu informieren.
Tauchsport Kaisermayr behält sich das Recht vor, den Zugang einzelner User, von
Gruppen oder ein oder mehrere Foren mit sofortiger Wirkung zu beenden. Tauchsport
Kaisermayr behält sich vor, Namen und Beiträge zu löschen, die gegen allgemeine
Anstandsregeln, die Allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen, Beiträge, die
gegen das Recht oder die guten Sitten zur Nutzung des Weblogs, von Chaträumen oder
anderen angebotenen Foren, gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen.
Tauchsport Kaisermayr behält sich das Recht vor, im Weblog, Chaträumen und anderen
angebotenen Foren für sich und verbundene Unternehmen bzw. Kooperationspartnern
zur Finanzierung dieser Formen zu werben.
Tauchsport Kaisermayr behält sich ferner das Recht vor, Verhalten, Kommunikation oder
Inhalte zu verbieten, von denen angenommen werden kann, dass sie andere User,
Gruppen von Usern oder alle User bzw. die Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes
Recht oder die guten Sitten verstoßen. Eine Verpflichtung zur Überwachung der Foren,
Chaträume und Weblog besteht nicht und ist praktisch nicht durchführbar. Tauchsport
Kaisermayr, die mit ihr verbundenen Unternehmen und Kooperationspartner haften
weder für Handlungen noch für Unterlassungen betreffend Inhalte, Namen,
Kommunikation oder gewerbliches Auftreten in den Foren.
Tauchsport Kaisermayr behält sich das Recht vor, Beiträge, Teilnehmer und Links den
zuständigen Behörden zur Überprüfung auf strafrechtliche und gesetzliche Verstöße sowie
zur straf- und verwaltungsbehördlichen Verfolgung bekannt zu geben.
Salzburg, im Jänner 2008
Johann Matthäus Kaisermayr
Tauchsport & Tauchreisen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
für Tauchwesen
Neutorstrasse 45
5020 Salzburg
Österreich
Tel. & Fax: +43 662 83 03 69
info@tauchschule.com
AGB § 5 Abs.1 ECG Information
 

22.08.2010 - 22.08.2010

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